Bad Düben (bis 1948 Düben) ist eine Kurstadt im Landkreis Nordsachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
7791 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04849
Vorwahl
034243
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Düben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Düben betreffenSeveral Entwicklungen:
- Die Stadt Bad Düben hat einen Bebauungsplan für die Wohnanlage am Obermühlenteich aufgestellt, der eine Fläche von etwa 0,7 Hektar umfasst und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden soll, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen und verschiedene Wohnformen, insbesondere seniorengerechte, zu schaffen.
- Ein weiterer Bebauungsplan für Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße ist geplant, um Bauland für den individuellen Wohnungsbau zu schaffen, insbesondere für junge Familien. Dieser Plan beinhaltet auch die Umwandlung von Wochenendhäusern in Wohnnutzung und die Entwicklung durch private Investoren.
- Die ehemalige Heidekaserne in Bad Düben steht im Fokus neuer Projekte, wofür der bestehende Bebauungsplan um neue Nutzungsvarianten erweitert werden muss, um die Basis für Bauanträge zu schaffen und das Areal auch für Vereine nutzbar zu machen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.